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   OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06   

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OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06 (https://dejure.org/2006,6426)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2006 - 3 Bf 113/06 (https://dejure.org/2006,6426)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2006 - 3 Bf 113/06 (https://dejure.org/2006,6426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach dem Tod des deutschen Ehegatten; Voraussetzung einer "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Verlängerung einer aus humanitären Gründen erteilten ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 31 Abs. 1; ; AufenthG § 101 Abs. 2; ; AuslG § 19 Abs. 1; ; AuslG § 30 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 06.01.2005 - 1 Bs 513/04

    Aufenthaltsrecht nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Sie erfüllt deshalb - entgegen der Ansicht des 1. Senats des Berufungsgerichts (Beschl. v. 6.1.2005, NVwZ 2005 S. 469) - nicht die Voraussetzungen einer "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG.

    Eine gemäß § 30 Abs. 4 AuslG erteilte und gemäß § 101 Abs. 2 AufenthG als befristete Aufenthaltserlaubnis fortgeltende Aufenthaltsbefugnis vermag entgegen der Ansicht des 1. Senats des Berufungsgerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.1.2005, NVwZ 2005 S. 469) nicht die Grundlage für eine Verlängerung nach § 31 AufenthG zu bilden.

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Mangels besonderer Übergangsregelungen sind daher Klagen, mit denen ursprünglich die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG begehrt wurde, nunmehr auf die Verpflichtung zur Erteilung dieses Aufenthaltstitels gerichtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2005, InfAuslR 2006 S. 272).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Der Gedanke des Verbots der Inländerdiskriminierung bezweckt nämlich den Schutz des Inländers und würde im vorliegenden Zusammenhang allein besagen, dass der deutsche Partner eines Ausländers nicht unter Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG schlechter gestellt werden dürfe als ein im Inland lebender freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger mit ausländischem Ehepartner (BVerwG, Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98 S. 298 ff; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2002, - 3 Bs 306/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Dahingestellt bleiben kann daher, ob wegen der Betroffenheit unterschiedlicher Rechtskreise - des nationalen und des EU-rechtlichen Rechtskreises - überhaupt gleiche oder vergleichbare Sachverhalte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 9.3.2004, - 11 S 1518/03 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl.v. 5.8.1993, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Die Ausländerakten der Klägerin sowie die Verfahrensakten der Eilverfahren 8 E 5014/04, 8 E 1674/05 (3 Bs 86/06) und 3 Bs 169/06 sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 3 TG 577/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit -

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Dieser liegt in der Verselbständigung des Aufenthaltsrechts im Anschluss an die mit einer bestimmten Ehebestandszeit typischerweise verbundene Integration, wobei der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen will, dass sich der Ausländer in dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft in die hiesige Gesellschaft eingegliedert hat, so dass eine Rückkehr für ihn mit erheblichen Belastungen verbunden wäre (VGH Kassel, Beschl. v. 26.2.1997, FamRZ 1998 S. 615 zu § 19 AuslG).
  • OVG Hamburg, 26.05.1998 - Bs VI 260/96

    Aufenthaltserlaubnis; Eheführung; Tod des Ehegatten; Verlängerung

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Schon nach § 19 Abs. 1 AuslG konnte aber nicht jedwede nach dem Ausländergesetz erteilte Aufenthaltserlaubnis - und erst recht keine Aufenthaltsbefugnis -, sondern nur eine zum Zweck der Familienzusammenführung nach den §§ 17 bis 23 AuslG erteilte Aufenthaltserlaubnis verlängert werden (vgl. z.B. GK-AuslR, Stand Okt. 2004, § 19 AuslG Rn. 26 f; OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.1994 - OVG Bs VII 218/93 -, Beschl. v. 26.5.1998, FamRZ 1999 S. 594; OVG Schleswig, Beschl. v. 10.11.1995 , Juris, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 03.03.2006 - 8 E 1674/05

    Verlängerung einer nach dem AuslG 1990 aus humanitären Gründen erteilten

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
    Die Ausländerakten der Klägerin sowie die Verfahrensakten der Eilverfahren 8 E 5014/04, 8 E 1674/05 (3 Bs 86/06) und 3 Bs 169/06 sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Das Oberverwaltungsgericht hat sein am 5. September 2006 verkündetes Urteil (ZAR 2007, 70) im Wesentlichen wie folgt begründet: Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Verlängerung der ihr am 21. Februar 2003 erteilten Aufenthaltsbefugnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG.
  • OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 5. September 2006 (3 Bf 113/06, ZAR 2007, 70) die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2007 - 12 S 49.07

    Aufenthaltsrecht des Ehegatten im Anschluss an eine Aufenthaltsbefugnis

    Demnach hätte die dem Antragsteller erteilte Aufenthaltsbefugnis nur als Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG fortgelten und gemäß § 26 AufenthG verlängert werden können (so auch OVG Hamburg, Urteil vom 5. September 2006 - 3 Bf 113/06 -, zitiert nach juris; anderer Ansicht OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 1 Bs 513/04 -, NVwZ 2005, 469; vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zu § 101, 101.2.3.5; ohne Begründung Hailbronner, Ausländerrecht, § 101 AufenthG Rn. 18).

    Dieses Ergebnis wird auch durch die Gesetzesbegründung bestätigt, die sich ausdrücklich an der Vorgängerregelung des § 19 AuslG orientiert und die bisherige Rechtslage (kein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten im Anschluss an eine Aufenthaltsbefugnis) offensichtlich nicht ändern wollte (vgl. BT-Drs. 15/420, S. 82; ausführlich OVG Hamburg, Urteil vom 5. September 2006 - 3 Bf 113/06 -, zitiert nach juris, Rn. 34 ff.; s. auch VGH München, Urteil vom 10. Mai 2006 - 24 BV 05.2703 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06

    Ausländerrecht: Ausweisung // Betäubungsmittelstraftaten; deutsch verheirateter

    Es bedarf keiner Klärung, ob eine gegen Art. 3 GG verstoßende Inländerdiskriminierung vorliegt, denn die Beschwerde begründet nicht, dass sich auch der ausländische Ehepartner auf das Verbot berufen kann, das den Schutz des Inländers bezweckt (eine Inländerdiskriminierung verneinen für andere europarechtliche Regelungen zum Familiennachzug OVG Hamburg, Urteil vom 5. September 2006 3 Bf 113/06 juris Rn. 39 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 23. Oktober 2006 7 TG 2317/06 InfAuslR 2007, 95 Rn. 8 ff.).
  • VG Berlin, 28.01.2009 - 2 V 76.07

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges

    Soweit Unionsbürger anders behandelt werden, dürfte es schon dem Grunde nach an der Vergleichbarkeit fehlen, da es sich hier nicht mehr um dasselbe Ordnungssystem handelt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 40, 121 , BVerwGE 124, 178 ; s. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 7. August 1995 - 13 S 329/95 - NJW 1996, 72 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 7 TG 2317/06 - InfAuslR 2007, 95 ; OVG Hamburg, Urteil vom 5. September 2006 - 3 Bf 113/06 - ZAR 2007, 70 ).
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